Behandlungsbeginn und Therapieunterbrechung

Alles ist vergänglich. Auch Ihre Verordnung.

Innerhalb 14 Tagen verliert sie ihre Gültigkeit. Es sei denn, auf der Verordnung ist ein späterer Behandlungsbeginn vermerkt.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Verordnung an uns wenden. Wenn Ihnen dies nicht möglich ist, dann lassen Sie einfach von Ihrem Arzt einen späteren Behandlungsbeginn eintragen.

Ähnlich verhält es sich mit Behandlungsunterbrechungen aus welchem Grund auch immer. Auch diese müssen vom verordnenden Arzt quittiert werden, wenn sie länger als 14 Tage andauern.

Im Zweifelsfall sprechen Sie uns an - Wir beraten Sie gerne!

Der Eigenanteil

Falls Sie nicht von der Zuzahlung für Heilmittel befreit sind, fällt für jede Heilmittelverordnung ("Rezept") ein Eigenanteil an.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Zehn Euro Rezeptgebühr
  2. Zehn Prozent des Gesamtwertes der Verordnung

Wir als Heilmittelerbringer sind gesetzlich verpflichtet den Eigenanteil von Ihnen zu kassieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Eigenanteil grundsätzlich zu Beginn der Behandlung in Empfang nehmen.

Rezeptprüfung

Wir sind als Heilmittelerbringer gesetzlich verpflichtet, die von Ihrem Arzt ausgestellte Heilmittellverordnung ("Rezept") auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.  Vereinzelte Krankenkassen scheinen diese Prüfpflicht dafür zu nutzen, Leistungen bei angeblichen Formfehlern zu kürzen. Deshalb müssen wir leider jede Verordnung noch genauer als bisher prüfen.

Bürozeiten

Unsere Rezeption ist besetzt:

Mo - Fr      9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Mo - Do  14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Tel. 06095 - 998646

Außerhalb der Bürozeiten ist das Telefon nicht besetzt. Sie können jedoch eine Nachricht auf das Band sprechen, uns eine Email schicken, oder eine kurze Rückrufbitte in unseren Briefkasten werfen.

Mit einem Klick auf's Bild finden Sie uns

Termin versäumt?

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie diesen bitte mindestens sechs Stunden zuvor ab.

Versäumte, nicht abgesagte Termine stellen wir privat in Rechnung.

Bedenken Sie bitte, dass sonst nicht nur uns ein echter Verlust entsteht, sondern auch ein anderer Patient vielleicht auf genau diesen Termin gewartet hat.