Alles ist vergänglich. Auch Ihre Verordnung.
Innerhalb 14 Tagen verliert sie ihre Gültigkeit. Es sei denn, auf der Verordnung ist ein späterer Behandlungsbeginn vermerkt.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Verordnung an uns wenden. Wenn Ihnen dies nicht möglich ist, dann lassen Sie einfach von Ihrem Arzt einen späteren Behandlungsbeginn eintragen.
Ähnlich verhält es sich mit Behandlungsunterbrechungen aus welchem Grund auch immer. Auch diese müssen vom verordnenden Arzt quittiert werden, wenn sie länger als 14 Tage andauern.
Im Zweifelsfall sprechen Sie uns an - Wir beraten Sie gerne!